
Sofern Sie weniger als 50.000,--€ insgesamt (!) angelegt haben.
Keine Panik! 1) Lesen Sie vorab die Informationen der -Entschädigungseinrichtung deutscher Banken [EdB] und der -Bankenaufsicht [BaFin]
2) Mißtrauen Sie Internetforen in denen die Autoren sich nicht trauen ihren eigenen Namen und Adresse anzugeben und es vorziehen anonym (unerkannt) zu bleiben. Diese „Fachleute“ wollen halt nicht, daß sie für Ihr Gerede haftbar gemacht werden können. Warum wohl?
3) In Verbraucherzentralen übernehmen „ Honorarrechtsanwälte“ die Beratung in Kapitalanlagesachen. Man wird wissen warum!
Wenn die BaFin irgendwann während des Moratoriums, oder nach dessen Ablauf, den "Entschädigungsfall" feststellt, werden Sie hoffentlich irgendwann dann, vielleicht, wenn alles gut geht, ihr Geld sehen.
Aber: Wenn Sie mehr als 50.000,-- € angelegt haben oder die "Citizen Partners"-Genußscheine der noa-bank erworben haben, dann
haben Sie ein Problem!
Die Interessengemeinschaft bietet allen noa-bank Opfern für eine Pauschalvergütung in Höhe von € 75,00 (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
- Informationen zum momentanen Sachstand bei der noa-bank ,
- eine Vorprüfung des auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts der Interessengemeinschaft,
- eine Bewertung der Erfolgsaussichten,
- eine konkrete, anwaltliche Empfehlung für das weitere Vorgehen
Wenn Sie sich entscheiden der Interessengemeinschaft beizutreten, um das Leistungsangebot wahrnehmen zu können, füllen Sie bitte das
Kontaktformular [noa bank] aus.
Die Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus!
Erst wenn Sie den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 75,00 € entrichtet haben, wird sich unmittelbar danach einer der Vertrauens-anwälte der Interessengemeinschaft [Kanzlei MERTENS] sich bei Ihnen melden.
Sofortkontakt: Bild anklicken
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