
Die Interessengemeinschaft bietet allen noa-factoring Geschädigten für eine Pauschalvergütung in Höhe von € 150,00 (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer):
- Informationen zum momentanen Sachstand bei der noa-bank ,
- eine Vorprüfung des auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts der Interessengemeinschaft,
- eine Bewertung der Erfolgsaussichten,
- eine konkrete, anwaltliche Empfehlung für das weitere Vorgehen
Wenn Sie sich entscheiden der Interessengemeinschaft beizutreten, um das Leistungsangebot wahrnehmen zu können, füllen Sie bitte das
Kontaktformular [noa factoring]
Die Kontaktaufnahme löst noch keine Kosten aus!
Erst wenn Sie den Mitgliedsbeitrag in Höhe von 150,00 € entrichtet haben, wird sich unmittelbar danach einer der Vertrauensanwälte der Interessenge-meinschaft [Kanzlei MERTENS] sich bei Ihnen melden.
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